Bis zu 45% Förderung bei Heizungserneuerung mit Erneuerbaren Energien

Das neue Förderprogramm der Bundesregierung fördert Heizungserneuerungen mit bis zu 45% wenn auch Erneuerbare Energien genutzt werden.

Heizungserneuerung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bfa) fördert die Gesamtaufwendungen mit einem einfach zu beantragenden Zuschuss. Wird z. B. eine Gas-Heizung erneuert und mit einer Solaranlage kombiniert, wird die gesamte Investition mit 30% gefördert. Wird dabei die Heizung von Öl auf Gas umgestellt, erhöht sich die Förderung sogar auf 40%. Interessant ist, dass auch Kosten für notwendige Bauarbeiten und Entsorgung (z. B. des Öltanks) mitgefördert werden. Auch Heizungsanlagen, die bereits mit einer förderfähigen Solaranlage ausgestattet sind, können die Förderung bekommen. Wird die Heizung komplett auf Erneuerbare Energien umgestellt, z. B. mit Pellet Kessel, beträgt die Förderung sogar 45%.

Umstellung auf Fernwärme
Auch die Umstellung einer bestehenden Heizung auf Fernwärme wird unterstützt. Hier beträgt die Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 20%.

Förderung von Thermischen Solaranlagen ohne Heizungserneuerung
Soll eine bestehende Heizung nur durch eine Solaranlage ergänzt werden, beträgt die Förderung 30% auf die Investitionskosten. Dies gilt auch für kleine Solaranlagen die nur für die Warmwasserversorgung bestimmt sind.

Kostenlose Beratung durch die Agenda21
Für weitere Informationen oder eine Beratung vor Ort wenden Sie sich an Ihren Heizungsbetrieb oder auch an die Agenda21 Ottobrunn-Neubiberg.
Tel.: 0163 - 2707987
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